Verleih von Autozubehör in Ravensburg
Miete dein Equipment schnell, flexibel und unkompliziert.
Dachbox, Anhänger, Fahrradträger, Schneeketten und Skiträger mit Einweisung bei Abholung oder Lieferung auf Anfrage.
Sortiment
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Praxis
Anwendungsbeispiele
So funktioniert es
Reservieren, abholen, losfahren
Termin anfragen
Freie Termine per Nachricht, WhatsApp oder Telefon prüfen und gewünschtes Equipment reservieren.
Einweisung erhalten
Bei Abholung wird ein Mietvertrag erstellt. Ein gültiger Ausweis ist vorzulegen.
Flexibel nutzen
Verlängerung ist möglich, wenn keine Anschlussreservierung für das Equipment vorliegt.
Preisliste
Transparente Mietpreise
Die bekannten Preise der alten Webseite sind übernommen. Längere Leihzeiten über 7 Tage sind auf Anfrage möglich.
Hinweise
Mietbedingungen und AGB-Auszug
- Leihzeitraum mindestens 2 Tage.
- Selbstabholung oder Anlieferung nach Absprache.
- Bei Abholung erfolgt eine Einweisung und ein Mietvertrag wird angefertigt.
- Ausweis des Mieters muss bei Abholung vorgelegt werden.
- Bezahlung per Überweisung, PayPal, Rechnung, Karte oder Bar vor Ort möglich.
Kontakt
Verleihservicealex in Ravensburg
Freie Termine kannst du bequem per Nachricht, telefonisch oder über eine Reservierungsanfrage prüfen.
Rechtliches
AGB, Impressum und Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Hinweise zum Leihgegenstand / Vermietgegenstand
Der Verleiher/Vermieter weist den Mieter darauf hin, dass die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten sind. Verschiedene Befestigungsverbindungen müssen regelmäßig geprüft und eventuell nachgezogen werden. Die maximale Höhe von Einfahrten ist besonders zu beachten, um Beschädigungen zu vermeiden. Das angegebene Ladungsgewicht darf nicht überschritten werden. Die maximal zugelassene Geschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Die Leihobjekte/Mietobjekte und Reisegepäck könnten und sollten vom Mieter versichert werden. Die KFZ-Versicherung ist eventuell zu informieren.
§2 Haftung des Verleihers/Vermieters und Dienstleisters
Die Haftung des Verleihers bzw. Vermieters und Dienstleisters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Übrigen ist der Führer des Fahrzeuges für die Montage und Demontage der Verleihsache/Mietsache selbst verantwortlich. Für Hilfestellungen und Ausführungen stehe ich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit meinen Fachkenntnissen gerne zur Verfügung; für eventuelle Schäden wird keinerlei Haftung übernommen. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen. Gegnerische Ansprüche werden nicht anerkannt.
§3 Haftung des Mieters
Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages die Haftung für Schäden am Mietobjekt, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit, Diebstahl, Abhandenkommen des Mietobjektes oder Benutzung zu verbotenen Zwecken. Der Mieter hat den Mietgegenstand in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, also in dem Zustand, wie er den Mietartikel bei Abholung übernommen hat. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Er haftet auch, wenn er unerlaubt das Fahrzeug einem Dritten überlässt und der Schaden nicht ohne dies eingetreten wäre.
Der Mieter ist für die ordentliche Beladung der Mietsache verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind. Im Mietpreis enthalten ist eine Haftpflichtversicherung bei der Vermietung von Fahrzeugen (Anhängern) zur Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§4 Reservierung und Übernahme
Eine verbindliche Reservierung kommt nur durch die Entrichtung einer Reservierungspauschale von 50% des vereinbarten Betrags zustande. Die Reservierungspauschale wird bei Stornierung komplett oder anteilig zurückerstattet oder mit dem fälligen Mietzins verrechnet. Eine Veränderung der vertraglich vereinbarten Mietzeit muss mit dem Vermieter mindestens 5 Tage vor Beginn der Mietzeit einvernehmlich verabredet werden. Reservierungen sind nur gültig für Mietobjektgrößen, nicht für spezielle Mietobjekttypen. Die Mietsachen werden vom Mieter am Geschäftssitz des Vermieters abgeholt und wieder dorthin zurückgebracht. Der Vermieter stellt die Mietsache zum vereinbarten Mietbeginn dem Mieter zur Verfügung. Die Übernahme des Mietobjektes hat spätestens 1 Stunde nach der vereinbarten Zeit zu erfolgen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Verzögert ein Streik, höhere Gewalt oder ein sonstiges Ereignis, auf das der Vermieter keinen Einfluss hat, die Bereitstellung, so verschiebt sich der Bereitstellungszeitraum entsprechend.
§5 Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, am vereinbarten Mietende die Mietsache(n) einwandfrei und vollständig zurückzugeben. Der Rücktransport erfolgt auf Risiken und Kosten des Mieters. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass die Mietsachen nach Ablauf der Mietzeit dem Vermieter wieder zur Verfügung stehen.
Bei einer verspäteten Rückgabe, die die Mietzeit um mehr als 1 Stunde ohne Absprache überschreitet, verlängert sich die Mietzeit. Für jeden nicht ursprünglich vereinbarten Tag muss der Mieter die fällige Tagesgebühr zzgl. einer Strafgebühr von 5€ pro Tag entrichten, außer es wurde etwas anderes vereinbart. Dabei gilt auch eine mündliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter.
Sollte der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten werden und hierdurch ein Schadensersatzanspruch eines nachfolgenden Mieters entstehen, haftet der Mieter für alle Forderungen und Ansprüche, die gegen den Vermieter aus nicht rechtzeitiger Bereitstellung entstehen. Beschädigungen bei der Rückgabe sind kostenpflichtig durch den Mieter zu beseitigen bzw. ist der Neuanschaffungspreis zu bezahlen, wenn der Gegenstand einen Totalschaden hat. Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte oder des Zubehörs haftet der Mieter, sofern es sich nicht um technische Defekte im Rahmen der Herstellergarantie handelt. Bei Verlust wird als Wiederbeschaffungswert der Neupreis in Rechnung gestellt, sofern der Mieter nicht selbst innerhalb von 7 Tagen für Ersatz sorgt.
§6 Schadensmeldung
Der Mieter verpflichtet sich, den Verlust oder die Beschädigung von Mietsachen unverzüglich an den Vermieter zu melden. Folgekosten, die durch eine verspätete Verlustmeldung entstehen, trägt der Mieter. Ansonsten gilt die reguläre Meldepflicht gegenüber der Polizei oder anderen Behörden.
§7 Stornierung
Stornierungen oder Abbestellungen, die bis spätestens 72 Stunden vor Mietbeginn erfolgen, sind kostenfrei. Nach dieser Frist kann der Mieter den Mietvertrag ebenso kündigen bzw. die Reservierung stornieren. Dann verpflichtet sich der Mieter jedoch, 50% des vereinbarten Mietbetrages an den Vermieter zu zahlen. Erfolgt die Abholung am vereinbarten Termin nicht, ist der Mieter zur Zahlung von 100% des vereinbarten Mietbetrages verpflichtet.
Sollte der Vermieter aufgrund verspäteter Rückgaben von Vormietern oder durch Beschädigungen bzw. Zerstörung durch Vormieter nicht liefern können, kann dieser bis unmittelbar, auch am gleichen Tag, vor Mietbeginn vom Mietvertrag kostenfrei zurücktreten.
§8 Zahlung
Die Zahlung erfolgt per Kartenzahlung, PayPal, Überweisung oder Barzahlung bei Selbstabholung. Abholung ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
§9 Verwendungen
Der Mieter kann keine Ansprüche aus Verwendungen der Mietsache geltend machen. Der Mieter kann keine Zurückbehaltungsrechte wegen eventueller Verwendungen der Mietsache gegenüber dem Vermieter geltend machen. Der Mieter hat die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung zu tragen. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, sind vom Mieter nicht zu vertreten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Geschäftssitz des Vermieters.
§10 Versicherung
Der Mieter ist selbst verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, falls er es für notwendig erachtet. Eine Versicherung der Mietobjekte ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Seitens des Vermieters besteht keinerlei Versicherung, weder für die Mietsachen selbst noch für etwaige durch die Mietsachen verursachte Schäden. Bei einem Einsatz unter erhöhtem Risiko ist der Mieter verpflichtet, sowohl für ausreichende Sicherung der Mietgegenstände zu sorgen als auch die bei diesem Einsatz tätigen Personen über das erhöhte Risiko zu informieren und ausdrücklich zu besonderer Sorgfalt anzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, einen etwaigen Schadensfall mit seiner Versicherung abzuwickeln.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. Der/die Mieter bestätigt, den vorerwähnten Mietgegenstand mit Zubehör vollständig übernommen zu haben. Im Mietpreis enthalten ist eine Haftpflichtversicherung bei der Vermietung von Fahrzeugen zur Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
§11 Vertragsgegenstand, Hol- und Bringservice, Equipmentverfügbarkeit
Vertragsgegenstand sind die im Rahmen der Bestellung vom Kunden spezifizierten und in der Bestell- und/oder Auftragsbestätigung genannten Waren und Dienstleistungen zu den auf der Website genannten Endpreisen. Fehler und Irrtümer sind vorbehalten, insbesondere was die Equipmentverfügbarkeit betrifft.
Impressum
Verleihservice ALEX Günther
Bertha-Bosch-Weg 15
88213 Ravensburg
Mobil: +49 157 83440748
Web: http://verleihservicealex.net
E-Mail: alex@verleihservicealex.de
Inhaber: Alexander Günther
Finanzamt Ravensburg
Steuer Nr.: 77086/00079
Nicht umsatzsteuerpflichtig nach § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung)
Gerichtsstand: Ravensburg, soweit gesetzlich zulässig
USt.-ID: DE 146397242
Konzeption: Alexander Günther
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